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Qualifizierte Beratung und Gutachten für Oldtimer...


Wir helfen auch bei Restaurationsüberwachungen und qualifizierte Beratungen beim Kauf eines Oldtimers.
Oftmals sind für einen Laien versteckte Mängel oder Vorschäden nicht zu erkennen, die jedoch zum bösen Erwachen nach einem getätigten Kauf führen  und hohe Folgekosten verursachen können.

Es ist somit sicherlich sinnvoll, sich der Hilfe eines fachkundigen Sachverständigen zu bedienen, der das gewünschte Objekt untersucht und Zustand und Wert feststellt.

 

Da im Schadenfall...

z.B. bei einem Verkehrsunfall oder Entwendung des Fahrzeuges, der Zustand und der daraus resultirende Wert nicht mehr einwandfrei bewertet werden kann, ist es äußerst ratsam eine ausführliche Oldtimerbewertung vorweisen zu können.

Oder möchten Sie, dass Ihr Oldtimer nach einem Unfall wie Schrott behandelt wird????

 

Bewertungen für Oldtimer der Klassen

  • Klasse A, Ancestor, vom Anbeginn bis 31. Dezember 1904
  • Klasse B, Veteran, vom 1. Januar 1905 bis 31. Dezember 1918, auch Edwardians (GB) oder Kaiserzeit (D) genannt
  • Klasse C, Vintage, vom 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 1930
  • Klasse D, Post Vintage, vom 1. Januar 1931 bis 31. Dezember 1945
  • Klasse E, Post War, vom 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1960
  • Klasse F, Fahrzeuge der Baujahre vom 1. Januar 1961 bis 31.´Dezember 1970
  • Klasse G, Fahrzeuge vom 1. Januar 1971 bis zur Erreichung der 30-Jahres-Altersgrenze

 

Einstufung zum Oldtimer...

Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.

Mit dem Inkraft treten der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV am 01.03.2007 sind die zulassungsbestimmenden Paragrafen (u.a. §§ 24-28 und die Anlagen I-VII) aus der STVZO entfernt und mit Änderungen in die FZV übernommen worden. Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung FeV  aus 1998 ist mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ein weiterer Baustein fertiggestellt, um die STVZO abzuschaffen. Auf die FeV und FZV werden in einem noch nicht bekannten Zeitraum eine Fahrzeug-Genehmigungsverordnung FGV und eine Fahrzeug-Betriebsverordnung FBV folgen.

Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" können seit dem 01.03.2007 nun auch die Prüfingenieure  Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung ohne aufwändiges "Vollgutachten" durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen.

Seit dem 1. März 2007 dürfen Prüfingenieure zusätzlich nun auch amtliche Oldtimergutachten nach § 23 StVZO erstellen, die Fahrzeuge als „Historisches Kulturgut“ einstufen und damit vom Staat durch eine Reduzierung der Kfz-Steuern begünstigt werden können. Für entsprechende Sonderkennzeichen, wie das H-Kennzeichen und das 07er-Kennzeichen, wird nur eine reduzierte Steuerpauschale von 191 € pro Jahr erhoben.

Ab dem 1. März 2007 dürfen Oldtimer nur dann historische Kennzeichen (Zusatz „H“ hinter dem Kennzeichen) oder rote Oldtimer-Kennzeichen (07er-Kennzeichen auch so genanntes 07er-Wechselkennzeichen) erhalten, wenn sie vor mindestens 30 Jahren hergestellt bzw. erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Zuvor lag die Altersgrenze für das rote Oldtimer-Kennzeichen bei 20 Jahren.

Zur Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ab dem 01.03.2007 ein Gutachten nach § 23 StVZO neu erforderlich, was durch die  Prüfingenieure erstellt werden kann. Auf Grundlage dieses Gutachtens wird das H-Kennzeichen oder das rote 07-Kennzeichen erteilt.

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