KEINE Schadenregulierung durch den Versicherer DIREKT !!
Insbesondere bei Kfz Gutachten für Haftpflichtschäden möchten Versicherer eigene Sachverständige zu Ihnen leiten. Das ist erfahrungsgemäß sehr nachteilig für Sie als geschädigter, da viele der Ihnen zustehenden Ansprüche nicht berücksichtigt werden.
Nur durch die freie Auswahl eines Kfz-Gutachters wird gewährleistet, dass sämtliche Ansprüche des Geschädigten im Rahmen des Fahrzeugschadens ermittelt werden.
Da die gegnerische Versicherung, auch wenn diese dem Unfallopfer gegenteiliges Vorspiegelt, kein generelles Besichtigungs- bzw. Nachbesichtigungsrecht hat, sollten dergleichen Ansinnen generell nicht zugestimmt werden. Hier sollte umgehend der eigene Kfz-Gutachter und der Rechtsanwalt informiert werden.
Bei mangelhafter oder unzureichender Ausführung der Reparatur kann z.B. der Sachverständige zur Überprüfung der Reparaturqualität herangezogen werden. Ein Schadensgutachten spielt auch eine erhebliche Rolle bei eventuellen gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen, z.B. wenn das gegenständliche Fahrzeug vor Regulierung bereits instandgesetzt oder zwischenzeitlich veräußert wurde.
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Ein wesentlicher Punkt für die Beauftragung des Gutachters seines Vertrauens ist auch die Abrechnung des Schadens gemäß Gutachten. Hierbei handelt es sich um den Fall, dass der Geschädigte das Fahrzeug nicht, oder im Moment nicht instand setzen lassen möchte.
Die übliche Bezeichnung hierfür ist die fiktive Abrechnung. Bei dieser Abrechnungsform hat der Geschädigte das Recht auf Erstattung der Reparaturkosten gemäß Gutachten, (seit 01.08.2002 neues Schadensersatzrecht - nur noch der Nettofahrzeugschaden also ohne MwSt).
Aus den oben genannten Gründen kann nur dringend empfohlen, die Auswahl und Beauftragung des Gutachters grundsätzlich selbst zu veranlassen, auch und gerade dann, wenn Versicherer und Reparaturbetriebe dies nicht wünschen.
Das clevere Unfallopfer sucht den Gutachter vor Ort, dies ermöglicht kurze Wege und den so wichtigen persönlichen Kontakt bei Problemen.
Das Recht zur Erteilung eines Gutachtenauftrages obliegt einzig und allein dem Geschädigten .
Daraus ist zu schlussfolgern, der Versicherer hat keinerlei Rechte, auf einen Sachverständigen zu verzichten oder auf einen Kostenvoranschlag zu dringen bzw. den Sachverständigen seiner Wahl mit der Besichtigung zu beauftragen.
Der Aufgabenbereich des freien Sachverständigen umfasst: die Beweissicherung, die korrekte Ermittlung des Fahrzeugschadens, die Festlegung des Reparaturweges, die Festlegung der Reparaturdauer, die Ermittlung der Wertminderung, die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes, die Ermittlung des Restwertes, wenn ein Totalschaden vorliegen sollte, die Nachbesichtigung bei einer Ausweitung des Reparaturumfanges, eine eventuelle Reparaturbestätigung nach erfolgter Reparatur, die Nachbesichtigung bei Reparaturmängeln bzw. Mängelrüge. Gleichzeitig tritt der Sachverständige als sachverständiger Zeuge bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auf.
Somit hält das Unfallopfer mit seinem Schadensgutachten ein Dokument in Händen, mit dem er seine Ansprüche gegenüber der Versicherung sowohl außergerichtlich als auch im Klageverfahren geltend machen kann.
Durch ein eigenes Gutachten verfügt der Geschädigte über ein Dokument, mit dem er auch eine Kontrollmöglichkeit gegenüber der Werkstatt hat.
Lukrative geschäfte auf dem Schadenmarkt
In Deutschland passieren pro Minute durchschnittlich zehn Unfälle. Das ergibt jährlich rund fünf Millionen Unfälle, in denen circa sieben Millionen Fahrzeuge beschädigt werden.
UNSER TIP AN SIE,.....lassen Sie sich nicht auf das Schadenmanagement der Versicherungen ein.
Allein für Versicherer ist der Bereich Kraftfahrt mit über 22 Milliarden Euro Bruttobeitragseinnahmen die drittgrößte
Umsatzsparte. Autohersteller und -händler, Werkstätten, Prüforganisationen und Dienstleister kämpfen mit ihren
Konzepten zum Schadenmanagement ebenfalls um Kunden, Werkstattauslastung und Gewinne.
Es gibt derzeit kaum ein Thema in der Automobilindustrie, bei dem die Meinungen weiter auseinander gehen. Alle Gruppen liefern sich heftige Diskussionen.
weiter lesen...Herausforderungen im Schadenmanagement
Die Beteiligten stehen unter dem Druck, die Kosten im Schadenmanagement zu senken und versuchen daher ihre Prozesse zu straffen. Gleichzeitig soll die Kundenzufriedenheit wachsen. Wie schaffen Sie diesen Spagat? Auf dieser
Konferenz zeigen Ihnen Experten aus der Praxis aktuelle Tendenzen in der Schadenabwicklung. Diskutieren Sie unter
anderem diese Themen:
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